Ein Betrieb ist beitragspflichtig, wenn er im Bereich Raum- und Bauplanung tÀtig ist und entsprechende Fachpersonen beschÀftigt (z. B. Zeichner/innen EFZ).
Typische TĂ€tigkeiten sind:
Raumplanung
Planung und Projektierung von Bauprojekten
Kostenplanung und Ausschreibung
AusfĂŒhrungsplanung und Bauleitung
Bearbeitung von Bewilligungsverfahren
In diesen FÀllen ist ein Betrieb grundsÀtzlich beitragspflichtig.
Die Beitragspflicht besteht auch dann, wenn keine Lernenden ausgebildet werden.
Hinweis: In bestimmten FÀllen (z. B. bei Zugehörigkeit zu anderen Branchen oder Berufsbildungsfonds) bestehen besondere Regelungen.