Typische Situationen und Spezialfälle

Mischbetriebe

Ein Betrieb ist teilweise in der Raum- und Bauplanung tätig.
→ Es werden nur die Mitarbeitenden berücksichtigt, die entsprechende Tätigkeiten ausüben.

 

Mehrere Standorte oder Zweigniederlassungen

Ein Betrieb verfügt über mehrere Standorte oder Zweigniederlassungen.
→ Der Betrieb wird gesamthaft betrachtet.
→ Der Beitrag wird nur einmal erhoben.

Mehrere rechtlich selbständige Gesellschaften (z. B. Tochtergesellschaften) gelten hingegen jeweils als eigene Betriebe.
→ Der Beitrag ist für jede Gesellschaft separat zu entrichten.

 

Keine Lernenden

Ein Betrieb bildet keine Lernenden aus.
→ Die Beitragspflicht besteht dennoch.

 

Einpersonenbetriebe

Ein Betrieb besteht aus einer einzelnen Person.
Eine Beitragspflicht besteht, wenn Tätigkeiten im Bereich Raum- und Bauplanung ausgeübt werden.

 

Kantonale Regelungen

Ein Betrieb ist in einem Kanton mit eigenem Berufsbildungsfonds tätig.
→ In bestimmten Fällen kann es zu einer Reduktion des Beitrags kommen.