Was passiert, wenn keine oder falsche Angaben gemacht werden?
- Die Deklaration erfolgt auf Grundlage der Angaben des Betriebs.
- Werden keine oder offensichtlich falsche Angaben gemacht, wird der Beitrag durch die Fondskommission festgelegt.
Sind ausführende Betriebe des Baugewerbes beitragspflichtig?
- Ausführende Betriebe des Bauhaupt- und Baunebengewerbes sind grundsätzlich nicht beitragspflichtig.
- Entscheidend ist, ob ein Betrieb zusätzlich Tätigkeiten im Bereich Raum- und Bauplanung ausübt.
- Massgebend sind die entsprechenden Bestimmungen des Reglements des Berufsbildungsfonds.
Was gilt für Mischbetriebe oder wenn mehrere Berufsbildungsfonds betroffen sind?
- Ein Betrieb kann Tätigkeiten ausüben, die mehreren Berufsbildungsfonds zugeordnet sind.
- In solchen Fällen wird sichergestellt, dass keine doppelte Beitragspflicht entsteht.
- Die Abgrenzung erfolgt auf Grundlage der entsprechenden Regelungen zwischen den Berufsbildungsfonds.
- Massgebend sind die Bestimmungen des Reglements des Berufsbildungsfonds sowie die geltenden Abgrenzungsvereinbarungen.
Was gilt bei kantonalen Berufsbildungsfonds?
- In einzelnen Kantonen bestehen eigene Berufsbildungsfonds.
- Es wird sichergestellt, dass keine doppelte Beitragspflicht entsteht.
- Die konkrete Regelung richtet sich nach dem jeweiligen Kanton.
- Massgebend sind die entsprechenden Bestimmungen des Reglements des Berufsbildungsfonds sowie die geltenden kantonalen Regelungen.
Kann der Beitrag auf Mitarbeitende überwälzt werden?
- Der Beitrag wird dem Betrieb in Rechnung gestellt und ist von diesem zu tragen.
- Eine Überwälzung auf Mitarbeitende ist nicht vorgesehen.
Was passiert bei Nichtzahlung?
- Nicht bezahlte Beiträge werden eingefordert.
- Massgebend sind die entsprechenden Bestimmungen des Reglements.