Weitere Spezialfragen (FAQ)

Was passiert, wenn keine oder falsche Angaben gemacht werden?

  • Die Deklaration erfolgt auf Grundlage der Angaben des Betriebs.
  • Werden keine oder offensichtlich falsche Angaben gemacht, wird der Beitrag durch die Fondskommission festgelegt.

 

Sind ausführende Betriebe des Baugewerbes beitragspflichtig?

  • Ausführende Betriebe des Bauhaupt- und Baunebengewerbes sind grundsätzlich nicht beitragspflichtig.
  • Entscheidend ist, ob ein Betrieb zusätzlich Tätigkeiten im Bereich Raum- und Bauplanung ausübt.
  • Massgebend sind die entsprechenden Bestimmungen des Reglements des Berufsbildungsfonds.

 

Was gilt für Mischbetriebe oder wenn mehrere Berufsbildungsfonds betroffen sind?

  • Ein Betrieb kann Tätigkeiten ausüben, die mehreren Berufsbildungsfonds zugeordnet sind.
  • In solchen Fällen wird sichergestellt, dass keine doppelte Beitragspflicht entsteht.
  • Die Abgrenzung erfolgt auf Grundlage der entsprechenden Regelungen zwischen den Berufsbildungsfonds.
  • Massgebend sind die Bestimmungen des Reglements des Berufsbildungsfonds sowie die geltenden Abgrenzungsvereinbarungen.

 

Was gilt bei kantonalen Berufsbildungsfonds?

  • In einzelnen Kantonen bestehen eigene Berufsbildungsfonds.
  • Es wird sichergestellt, dass keine doppelte Beitragspflicht entsteht.
  • Die konkrete Regelung richtet sich nach dem jeweiligen Kanton.
  • Massgebend sind die entsprechenden Bestimmungen des Reglements des Berufsbildungsfonds sowie die geltenden kantonalen Regelungen.

 

Kann der Beitrag auf Mitarbeitende überwälzt werden?

  • Der Beitrag wird dem Betrieb in Rechnung gestellt und ist von diesem zu tragen.
  • Eine Überwälzung auf Mitarbeitende ist nicht vorgesehen.

 

Was passiert bei Nichtzahlung?

  • Nicht bezahlte Beiträge werden eingefordert.
  • Massgebend sind die entsprechenden Bestimmungen des Reglements.